Als Individualsoftware bezeichnet man in der Softwareentwicklung eine Software-Lösung, die speziell für einen einzelnen Auftraggeber konzipiert, programmiert und bereitgestellt wird – eben ganz individuell wie der Name schon sagt. Individualsoftware ist damit das Ergebnis der individuellen Softwareentwicklung. Im Gegensatz dazu wird Standardsoftware ohne größere programmiertechnische Anpassungen an eine Vielzahl von Kunden ausgeliefert. Individualsoftware ist in allen Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft und des öffentlichen Dienstes zu finden. Und das unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße. Demzufolge gibt es eine recht bunte Schar an typischen Kunden:
Die Gründe sind unabhängig von den technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Besonderheiten des Kunden immer ähnlich: Standardsoftware deckt spezielle Anforderungen entweder gar nicht oder nur unzureichend ab. Im Detail bedeutet das:
Neben den genannten Gründen bietet Individualsoftware eine ganze Reihe von Vorteilen, von denen jedes Unternehmen profitieren kann. Welche Vorteile Individualsoftware Ihnen bietet? Das erfahren Sie hier!
Es gibt zwei Hauptakteure, die Individualsoftware entwickeln:
Individualsoftware entsteht meistens auf folgende Arten:
Nach der Entwicklung durch einen externen Softwareentwickler/-in oder Dienstleister erfolgt der Betrieb und die Pflege entweder durch interne Administratoren und Entwickler oder in Form eines Vertrags mit dem jeweiligen Dienstleister.
Die meist globalen Märkte zeichnen sich durch einen unaufhaltsam wachsenden Innovationsdruck und zunehmende Volatilität aus. Das ist insbesondere beim deutschen Mittelstand bekannt wie ein bunter Hund und sicher wie das Amen in der Kirche. Durch die zunehmende Durchdringung von Prozessen mit Software-Lösungen ist es nur allzu logisch, dass Unternehmen sich hier auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Insbesondere wenn Sie Software entwickeln lassen, die kein anderer Konkurrent hat – eben Individualsoftware.
Das spiegelt sich mittlerweile auch in Zahlen nieder. Denn in einer Studie mit etwa 200 teilnehmenden Unternehmen, gaben etwa 53% an, auf die individuelle Softwareentwicklung zu setzen, da Standardprodukte ihre speziellen Anforderungen nicht abdecken oder nur unzureichend skalieren. Das Problem mit den individuellen Anforderungen ist also gar nicht so individuell wie man auf den ersten Blick glaubt. Davon sehen 74% der Unternehmen ihre Individualsoftware als Teil ihres Erfolgs – das ist doch was! Aber warum betreiben Unternehmen eigentlich diesen Aufwand? Laut der Studie gibt es drei Hauptgründe:
Wenn Sie also bereits auf Individualsoftware setzen, liegen Sie voll im Trend. Wenn nicht, sollten Sie uns besser anrufen.
Nach §2 des Urheberrechtsgesetzes (UhrG) genießen Computerprogramme, also auch Individualsoftware, ähnlich wie Musikwerke, Texte, Bilder oder Filme, als persönliche geistige Schöpfung einen besonderen Schutz. Neben den allgemeinen Bestimmungen gelten für Software-Lösungen noch einige Besonderheiten, die der Gesetzgeber in §§ 69a-g manifestiert hat. Wichtig ist, dass die individuelle geistige Leistung das alleinige Kriterium für die festgelegten Schutzrechte darstellt. Folgende Zusatzkriterien, die häufig in anderen Kontexten eine Rolle spielen, schließt das Recht explizit aus:
Ob Sie selbst diesen Programmcode nun als trivialen „Pillepalle“ abtun oder es sich um hoffnungslos nostalgisch anmutende Desktopanwendungen handelt, spielt aus Sicht des Gesetzgebers also explizit keine Rolle.
Das Schutzrecht deckt alle End- und Zwischenstufen der Programmerstellung ab:
Als Urheber gilt immer die natürliche Person oder die Personen, also die Frau oder der Mann, der bei Kerzenschein unter Einnahme von viel Kaffee und Pizza leidenschaftlich in die Tasten gehauen hat. Dieses Recht lässt sich auch nicht abtreten. Und für alle Kunden von Softwareentwicklungs-Dienstleistungen wichtig: Egal wer die Entwicklung bezahlt hat und ob es sich um interne oder externe Programmierer handelt.
Als Urheber von Individualsoftware gelten also immer ganz konkret diejenigen, die die Arbeit gemacht, also den Programmcode geschrieben haben. Ganz so einfach ist das aber nicht. Nach § 69b UrhG greift eine Sonderregelung, wenn Entwickler Software im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses erstellen. Dann gehen nämlich sämtliche Nutzungsrechte ausschließlich auf den Arbeitgeber über. Wäre ja auch noch schöner, wenn man seinen Mitarbeitern utopische Gehälter und Boni auszahlt, um dann doppelt gemoppelt auch noch Lizenz-Gebühren abdrücken zu müssen. Aber auch hier haben Sie als Kunde der individuellen Softwareentwicklung schlechte Karten! Denn mit Arbeitgeber ist nicht Finanzier gemeint. Übernehmen externe Softwareentwickler die Arbeit, gehen die ausschließlichen Nutzungsrechte eben auf deren Arbeitgeber, also die Dienstleister über. Punkt für uns!
Urheber einer Individualsoftware sind immer die Softwareentwickler – die mehr oder weniger menschenähnlichen Wesen, die Kaffee und Pizza zu Quellcode verstoffwechseln, meistens nachts. Und der IT-Dienstleister hat, nachdem man als Kunde ordentlich Kohle abgedrückt hat, zu allem Überfluss auch noch das ausschließliche Nutzungsrecht? Hallo! Die spinnen wohl!
Aber keine Sorge, das ist alles eine Frage der vertraglichen Gestaltung. Ein seriöser Dienstleister für individuelle Softwareentwicklung wird Sie über die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufklären. Den Kunden der PI Informatik wird beispielsweise in der Regel das räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zugesprochen. Und das gilt für die Software selbst und den zugrundeliegenden Quellcode. Bei sehr sensiblen Software-Lösungen, die für den Auftraggeber einen wichtigen Wettbewerbsvorteil bedeuten, verzichten wir sogar auf unser direktes Nutzungsrecht – natürlich gegen einen kleinen Obolus, versteht sich.